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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leine Quartier GmbH

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitlich begrenzte mietweise
Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Leine Quartier GmbH (nachfolgend: „Leine
Quartier“).
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Leine
Quartier. Die Apartments sind nur für die Anzahl der Personen geeignet, die in der jeweiligen
Wohnungsbeschreibung verzeichnet sind. Zusätzliche Personen dürfen die Wohnung nicht
bewohnen. Sollte dies dennoch geschehen, wird Leine Quartier das Vertragsverhältnis sofort
fristlos kündigen; das Apartment ist vom Kunden sodann unverzüglich zu räumen.

2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Buchungsangebot von Leine Quartier in
Textform annimmt. Bis zu einer textförmlichen Annahme ist Leine Quartier nicht an die
Buchungsanfrage gebunden und hält eine etwaige Reservierung nicht aufrecht.

3 Leistungen
3.1 Die Apartments sind individuell gestaltet und eingerichtet. Der Kunde hat dabei keinen
Anspruch auf die Überlassung eines konkreten Apartments, sondern nur auf die Überlassung
eines konkreten Apartmenttyps, welches hinsichtlich der Ausstattung, Gestaltung und Einrichtung
demjenigen Apartmenttyp entspricht, den er bei der Buchung ausgewählt hat.
3.2 Sagt dem Kunden das überlassene Apartment nicht zu, obwohl es dem Apartmenttyp
entspricht, den er bei der Buchung ausgewählt hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf
ersatzweise Zuweisung eines anderen Appartements.
3.3 Die Prospekte und Angebotsseiten von Leine Quartier erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere sind die Grundrisse
der jeweiligen Appartements nicht maßstabsgerecht.
3.4 Nach Beendigung der Nutzung der Apartments sind diese in einem gepflegten Zustand zu
hinterlassen. Die Apartments werden einmal wöchentlich gereinigt. Die Kosten für die
Endreinigung sind von dem Kunden zu tragen. Sie sind in den jeweiligen Angebotspreisen für die
Apartments nicht enthalten und werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Bettwäsche und
Handtücher können gegen Gebühr entliehen werden.
3.5 Die Apartments sind durch Zugangscodes gesichert. Die Aushändigung dieser Zugangscodes
erfolgt nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises bei Beginn der
Überlassung bzw. durch entsprechende Vorlage eines Zahlungsnachweises.
3.6 Der Bezug der Apartments ist Mo. – So. zwischen 16.00 Uhr und 03.00 Uhr möglich.
Abreisen haben bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
3.7 Das Mitbringen von Haustieren ist ohne vorherige Einwilligung von Leine Quartier
nicht gestattet.
3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Leine Quartier zu Sicherheitszwecken den Hof- und
Eingangsbereich sowie Gemeinschaftsflächen im Haus per Videokamera überwacht.

4 Behandlung der Apartments und Einrichtungsgegenstände
4.1 Der Kunde hat das Apartment und die Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu
behandeln. Der Kunde haftet für während der Nutzungszeit schuldhaft durch ihn verursachte
Schäden. Dabei haftet der Kunde auch für solche Schäden, die durch Mitbewohner oder Gäste
verursacht worden sind.
4.2 Der Kunde hat Leine Quartier unverzüglich von etwaigen Schäden oder Mängel in
den Apartments und an den Einrichtungsgegenständen zu benachrichtigen.

5 Haftung von Leine Quartier
5.1 Leine Quartier haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Leine Quartier beziehungsweise auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Leine
Quartier beruhen. Einer Pflichtverletzung von Leine Quartier steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
in diesem § 5 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
5.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Leine Quartier auftreten, wird Leine
Quartier bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten, insbesondere etwaige Schäden unverzüglich bei
Leine Quartier (Rezeption) zu melden.
5.3 Alle Ansprüche gegen Leine Quartier verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Leine Quartier beruhen.

6 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden
6.1 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Leine Quartier einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält Leine Quartier den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme
der Leistung. Leine Quartier hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig
vermietet, so kann Leine Quartier den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, nach den folgenden Maßgaben Rücktrittskosten an Leine
Quartier zu zahlen:
a) Ab dem 30. Tag vor Beginn der Überlassung: 30% des vereinbarten Gesamtpreises,
b) 29. – 22. Tag vor Beginn der Überlassung: 60% des vereinbarten Gesamtpreises,
c) ab dem 21. Tag vor Beginn der Überlassung: 80% des vereinbarten Gesamtpreises,
d) bei Nichterscheinen des Kunden bzw. Stornierung am Anreisetag: 100% des vereinbarten
Gesamtpreises.
6.2 Nach Ablauf der gebuchten Zeit erhält der Kunde eine Stornoabrechnung und ggf. eine
entsprechende Rücküberweisung der geleisteten (An-)Zahlung.
6.3 Die vorgenannten Rücktrittskosten gelten vorbehaltlich eines vom Kunden für den durch den
Kostenausfall entstehenden Schaden zu erbringenden Gegenbeweises und sind auf den durch
den Kostenausfall entstandenen konkreten Schaden beschränkt.

7 Schlussbestimmungen
7.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des
zugrundeliegenden Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen des zugrundeliegenden Vertrages und/oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
7.3 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Leine Quartier gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag
und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4 Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von Leine Quartier aus dem zugrundliegenden
Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Gegenforderung nur
aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.5 Für alle Streitigkeiten aus dem zugrundliegenden Vertrag und/oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der
Gerichtsstand Hannover vereinbart.
7.6 Der Kunde ist darüber informiert, dass im Rahmen der Mietvertragsverwaltung die das
Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

Wir wünschen Ihnen angenehme Tage in unserem Apartment.